Leistungsmessung

Kriterien für die Leistungsmessung

Vier Anforderungsstufen

Reproduktion: SchülerIn gibt gedächtnismäßig verankerte Sachverhalte wieder, die so z.B. im Heft stehen.

Reorganisation: SchülerIn verarbeitet gelernten Sachverhalt selbständig, wobei Kürzungen, Vergleiche… durchgeführt werden.

Transfer: SchülerIn überträgt Grundprinzipien des Gelernten auf neue, wenn auch ähnliche Aufgabenstellungen.

Problemlösendes Denken: SchülerIn löst Aufgaben mit relativ neuen Strukturen auf kreative Weise.

Bedeutung der Noten

Note 1: Die Note „sehr gut“ trifft auf Leistungen zu, die über in die Note 2 erfüllten Voraussetzungen hinaus noch Besonderes im positiven Sinn aufweisen.

Note 2: Für die Note „gut“ sind sichere Leistungen auf allen vier Stufen der Leistungsanforderungen, also auch im Bereich des Transfers und Problemlösens notwendig.

Note 3: Als zentrale Notenstufe ist daher die Note „befriedigend“ anzusehen. Sie soll dann erteilt werden, wenn die Leistungen den Anforderungen „im Allgemeinen“ entsprechen. SchülerInnen, die zwar reproduzieren und reorganisieren können, aber Schwierigkeiten beim altersgemäßen Transfer und Problemlösen haben, erhalten die Note „befriedigend“, wenn ihre Reproduktions- und Reorganisationsleistungen weitgehend fehlerfrei sind.

Note 4: Enthalten die Reproduktions- und Reorganisationsleistungen auch noch Fehler, ergibt sich die Note „ausreichend“, weil dann die Leistungen nur „noch den Anforderungen“ entsprechen.

Note 5: SchülerInnen mit erheblichen Schwierigkeiten in den Grundkenntnissen erhalten die Note „mangelhaft“, vorausgesetzt, die Lücken können in absehbarer Zeit geschlossen werden.

Note 6: Sind selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft, dass sie in absehbarer Zeit nicht geschlossen werden können, ist die Note „ungenügend“ zu erteilen.

(ISB-Handreichungen)

Allgemeines

Jede Jahrgangsstufe entscheidet selbst über die Gewichtung der Leistungsnachweise.

Es gilt für alle Jahrgangsstufen der gleiche Notenschlüssel.